FAQ Recycling

FAQ Konsument

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema eRecycling in der Schweiz.


Welche Elektro- und Elektronikgeräte kann ich zurückbringen?

Geräte mit elektrischen und elektronischen Komponenten können bei Händler die typenähnliche Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, kostenlos zurück gebracht werden. SENS Sammelstellen nehmen sämtliche ausgedienten Elektrogeräte gebührenfrei zurück.

SENS eRecycling ist für die Organisation des fachgerechten eRecycling der folgenden Gerätekategorien zuständig:

Recycling von elektrischen und elektronischen Haushaltgross- und Kleingeräte, wie

  • Kühlschränke, Klimaanlagen
  • Waschmaschinen, Trockner und Tumbler
  • Staubsauger, Ventilatoren
  • Küchengeräte
  • Rasierapparate, Föhne
  • Rasenmäher
  • Bohrmaschinen
  • Hometrainer
  • usw.

Recycling von elektrischen und elektronischen Spielwaren, wie

  • Spielzeugautos
  • Autorennbahnen
  • Roboter
  • Gameboys
  • Modelleisenbahnen
  • Spielzeuginstrumente
  • usw.

Recycling von elektrischen und elektronischen Leuchten und Leuchtmittel, wie

  • Sparlampen
  • Boden-, Tisch- und Deckenleuchten
  • Neonröhren
  • Taschenlampen
  • Scheinwerfer
  • Spotlampen
  • Lavalampen
  • usw.


Für das fachgerechte Recycling von Unterhaltungselektronik, Büroelektronik, Informatik, Fotoapparate und Mobiltelefone ist Swico Recycling zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Swico Website.


Falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Kontaktformular


Wo kann ich meine ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte recyceln?

Ihre elektrischen und elektronischen Geräte können Sie kostenlos bei der Verkaufsstelle, bei anderen Fachhändlern, die typenähnliche Produkte verkaufen, oder bei einer SENS Sammelstelle in Ihrer Nähe zurückgeben.

Auf der Recycling-Map finden Sie einfach und mit wenigen Klicks die nächstgelegene Sammelstelle.


Wo kann ich meine Photovoltaik-Module ins Recycling geben?

Photovoltaik Module inkl. Zubehör werden seit dem 1. Januar 2014 über die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) finanziert und können kostenlos dem Recycling zugeführt werden.

Bis zu 10 Photovoltaik Module können bei allen SENS Sammelstellen abgegeben werden. Bei einer Menge von mehr als 10 Modulen muss über SENS einen Abholauftrag erstellt werden.  Zum Abholauftrag

Weitere Informationen zur Sammlung von Photovoltaik Modulen finden Sie im Merkblatt Photovoltaik.


Wie finde ich als Privatperson am schnellsten die nächste Sammelstelle?

Auf unserer Recycling Map finden Sie die nächstgelegene Sammelstelle in Ihrer Nähe.

Wählen Sie die Gerätekategorie aus, geben Sie den gewünschten Ort oder die Postleitzahl ein und die entsprechende Sammelstelle wird angezeigt. Ausserdem können Sie Ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte bei der Verkaufsstelle oder überall dort wo typenähnliche Elektro- und Elektronikgeräte verkauft werden, abgeben. Und das kostenlos.


Wann kann ich meine ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte zurückbringen?

Sie können Ihre Elektro- und Elektronikgeräte während den Öffnungszeiten der jeweiligen Sammelstellen, Hersteller und der Händler, die typenähnliche Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, zurückbringen. Die Rückgabe Ihrer Geräte ist immer kostenlos.


Wie viele elektrische und elektronische Geräte kann ich zurückbringen?

Sie können alle Ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zum Recycling zurückbringen. Bei der Rückgabe an Sammelstellen, im Handel, bei den Herstellern und Importeuren gibt es keinerlei Einschränkungen bezüglich Anzahl oder Gewicht der Geräte.


Kann ich als Privatperson ausgediente Geräte auch abholen lassen?

Ob eine solche Dienstleistung angeboten wird, hängt von den einzelnen Sammelstellen ab. Nehmen Sie mit einer Sammelstelle in Ihrer Nähe Kontakt auf und fragen Sie nach, ob und zu welchem Preis diese Dienstleistung angeboten wird.

Hier finden Sie die Sammelstellen in Ihrer Nähe.


Kann ich auf der Sammelstelle alles kostenlos zurückbringen, z.B. auch Möbel?

Die Sammelstellen geben vor, ob sie neben ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräten auch weitere Materialien und Sammelgüter annehmen. Fragen Sie bei der Sammelstelle in Ihrer Nähe nach: Recycling Map

Bei jeder SENS Sammelstelle, können Sie folgenden Geräte kostenlos zurückbringen:

  • Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Elektrowerkzeuge, 
  • Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes, elektrische und elektronische Spielwaren, Artikel des Heimtierbedarfs und Fitness- und Sportgeräte
  • Leuchten und Leuchtmittel
  • Unterhaltungselektronik, Fernseher, Flachbildschirme, Bürogeräte, Computer, Monitore, Telekommunikations- und Informatikgeräte, Telefone, Handys, Foto- und Videokameras.

Ausserdem nehmen alle Verkaufsstellen und Händler, die typenähnliche elektrische und elektronische Geräte verkaufen, ausgediente Geräte zum Recycling zurück.


Was muss ich bei der Rückgabe von Leuchten und Leuchtmitteln beachten?

Achten Sie darauf, dass Leuchten und Leuchtmittel nicht beschädigt werden, da sie giftige Schadstoffe enthalten können.

Falls eine Leuchte zerbrochen ist, halten Sie sich bitte an die folgenden Regeln:

  • Raum lüften.
  • Nicht Staubsaugen.
  • Beim Aufputzen Handschuhe tragen.
  • Zerbrochene Leuchtenteile vorsichtig mit einem Papier aufheben, das Pulver mit einem Klebeband aufnehmen und alles in ein gut schliessendes Schraubdeckelglas geben.
  • Verschlossenes Glas einer Verkaufsstelle oder zu einer Sammelstelle in Ihrer Nähe zurückbringen.

Wieso sind Spielwaren Elektrogeräte?

Spielwaren enthalten oft elektrische oder elektronische Komponenten, wie Akkumulatoren oder Batterien, die von aussen nicht sichtbar sind. In diesen Komponenten stecken Wertstoffe, die durch das Recycling wieder in den Kreislauf gelangen können.  


Wer ist die Stiftung SENS?

Die Stiftung SENS ist eine unabhängige, neutrale und nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Stiftung und tritt nach aussen mit der Marke SENS eRecycling auf.

Die Stiftung ist der spezialisierte Kooperations- und Finanzierungspartner für die ressourceneffiziente Rücknahme, Wiederverwertung und Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten im und um das Haus, Leuchten und Leuchtmittel, sowie Photovoltaik-Anlagen und Industrie- und Fahrzeugbatterien. Sie trägt entscheidend dazu bei, zukunftsweisende Massstäbe im eRecycling zu setzen.


Was kostet die Rückgabe der Geräte?

Die Rückgabe von ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräten ist kostenlos. Denn beim Kauf Ihres Gerätes haben Sie mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) das eRecycling schon vorab bezahlt.

Sie können Ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte überall dort zurückgeben, wo diese verkauft werden oder bei einer Sammelstelle in Ihrer Nähe.

Auf der Recycling Map finden Sie mit wenigen Klicks die nächstgelegene Sammelstelle.


Was ist die VREG?

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG).
Per 01.01.2022 wurde die VREG revidiert und der Geltungsbereich ausgeweitet. Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten eRecycling zuzuführen.

Dank dem SENS Rücknahmesystem wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt. Während Konsumentinnen und Konsumenten ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einfach und kostenlos bei Herstellern, Händlern und Importeuren sowie bei allen Sammelstellen kostenlos abgeben können, melden sich Hersteller, Händler und Importeure beim SENS Rücknahmesystem an, erstellen einen Abholauftrag und die ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte werden abgeholt. SENS eRecycling gewährleistet damit einen kundenfreundlichen und praxisnahen Service.


Wie wird das eRecycling in der Schweiz finanziert?

Mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG). Auf Basis der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) wurde die vorgezogene Recyclinggebühr eingeführt, um die Finanzierung des nachhaltigen, umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Während die Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet ausgediente Geräte dem Recycling zuzuführen.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie weitere Informationen zum eRecycling? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beantworten Ihre Fragen gerne. Zum Kontaktformular

FAQ vRB- und Entsorgungspartner

Hier finden Sie als vRB- oder Entsorgungspartner die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.


Welche Gerätekategorien gibt es?

SENS eRecycling unterscheidet folgende Gerätekategorien:

  • SENS-Geräte, ohne Kühl-, Gefrier-, Klima- und Kompressorgeräte (z.B. Haushaltkleingeräte, Haushaltgrossgeräte Bau-, Garten- und Hobbygeräte, Sportgeräte, Heimtierbedarf, etc.) 
  • Kühl-, Gefrier-, Klima- und Kompressorgeräte (z.B. Kühlschränke, Kühlboxen mit Kompressoren, Getränkespender gekühlt, Eiswüfelmaschinen, Gefriertruhen, Klimaanlagen, etc.)
  • Leuchten und Leuchtmittel (z.B. Sparlampen, Neonröhren, Scheinwerfer, Spotlampen, etc.)
  • Spielwaren mit elektrischen und/oder elektronischen Komponenten (z.B. Roboter, Spielzeugautos, Konsolen, Gameboys, Spielzeuginstrumente, etc.)

SENS Tarif- und Gerätelisten

Für das fachgerechte Recycling von Unterhaltungselektronik, Büroelektronik, Informatik, Fotoapparate und Mobiltelefone ist Swico Recycling zuständig. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Swico Website.


Gibt es eine SENS Teilnahmegebühr?

Eine SENS Teilnahmegebühr gibt es nicht. Die Finanzierung des eRecycling erfolgt über den vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB) respektive die vRB-Tarife.

Tarif- und Gerätelisten


Wie kann ich die Deklaration einreichen?

Die Deklaration kann online ausgefüllt werden. Dazu werden der Firmencode und die Kundennummer benötigt, welche Sie automatisch mit der Unterzeichnung des Vertrages erhalten oder zusätzlich anfordern können. Die Deklarationen können monatlich, quartalsweise oder ausnahmsweise halbjährlich oder jährlich eingereicht werden.

Zum Login


Was ist die VREG?

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG).
Per 01.01.2022 wurde die VREG revidiert und der Geltungsbereich ausgeweitet. Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten eRecycling zuzuführen.

Dank dem SENS Rücknahmesystem wird diese gesetzliche Auflage einfach und effizient gehandhabt und umgesetzt. Während Konsumentinnen und Konsumenten ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte einfach und kostenlos bei Herstellern, Händlern und Importeuren sowie bei allen Sammelstellen kostenlos abgeben können, melden sich Hersteller, Händler und Importeure beim SENS Rücknahmesystem an, erstellen einen Abholauftrag und die ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräte werden abgeholt. SENS eRecycling gewährleistet damit einen kundenfreundlichen und praxisnahen Service.


Was versteht man unter vRB-Abrechnungsformular und wo finde ich es?

Im vRB-Abrechnungsformular werden die importierten Anzahl Geräte deklariert.

Mit dem SENS Online System stehen Ihnen webbasierte Formulare zur Verfügung, um die Deklaration einfach und effizient abzuwickeln.

Zum SENS Online System


Sind die vRB-Tarife der Stiftung SENS beständig?

Nein, die vRB Tarife können ändern. Die vRG Kommission überprüft, ergänzt und aktualisiert die offiziellen vRB Tarif- und Gerätelisten jährlich. Die Tarife sind jeweils für ein Jahr gültig, beginnend mit dem 1. Januar des neuen Jahres.

Zu den Tarif- und Gerätelisten


Wie muss der vRB im Endpreis ausgewiesen werden?

In der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) ist festgehalten, wie der vRB beim Produkt-Endpreis ausgewiesen werden muss.

PBV herunterladen
 


Was bedeutet die VREG für einen Hersteller/Importeur oder Händler?

Elektrische und elektronische Geräte dürfen von Konsumenten und Konsumentinnen nicht mehr dem Kehricht oder Sperrgut beigegeben werden, sondern müssen einem Händler, Hersteller, Importeur, einer Sammelstelle oder einem spezialisierten Recycler zurückgegeben werden.
Händler, Hersteller und Importeure sind gleichzeitig verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen und dem fachgerechten eRecycling zuzuführen.

Die Finanzierung des eRecyclings wird über den vorgezogenene Recyclingbeitrag (vRB) garantiert, welche auf Basis der VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) im Jahr 1998 eingeführt wurde.


Wie ist vorzugehen, wenn das Gerät kostenlos angeboten wird?

Der vorgezogene Recyclingbeitrag (vRB) muss auch auf  Geräte erhoben werden, die kostenlos erworben wurden. Diese Geräte gelangen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in das Recyclingsystem.


Wie werden die Batterien in den Geräten behandelt? Gelten hier unterschiedliche Konditionen?

Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz grundsätzlich als Sonderabfall. In Geräten enthaltene Batterien müssen jedoch nicht separat deklariert werden. Lose Batterien und Akkus sind wiederum vRG-pflichtig und müssen bei INOBAT abgerechnet werden.

SENS übernimmt die Abrechnung mit INOBAT.


Braucht es einen Sitz in der Schweiz, um sich als Hersteller/Importeur dem SENS Rücknahmesystem anschliessen zu können?

Nein, es wird kein Firmensitz in der Schweiz benötigt. Auch ausländische Hersteller und Importeure können sich als Vertragspartner bei SENS anschliessen und vom einfachen und effizienten Rücknahmesystem profitieren.

 


Wie melde ich abzuholende Geräte bei einem Recycler an?

Dafür steht Ihnen das SENS Online System zur Verfügung. Wenn Sie unserem Rücknahmesystem angeschlossen sind, können Sie über unsere Website mit wenigen Klicks Ihren Abholauftrag ausfüllen. Dieser wird automatisch an den Recycler weitergeleitet, der das Material innert 7 Arbeitstagen bei Ihnen abholt. 

Zum SENS Online System


Kann ich als Hersteller/Importeur den Recycler frei wählen?

Wer elektrische und elektronische Geräte sowie Leuchten und Leuchtmittel dem fach- und umweltgerechten eRecycling zuführt, kann seinen Recyclingpartner selber auswählen, unter der Voraussetzung, dass dieser mit SENS vertraglich verbunden ist.

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller von SENS  lizenzierten eRecycler.


Gibt es eine Liste aller SENS Recycler?

Ja. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter Entsorgungspartner.


Wer überprüft die Qualität der Recycler-Betriebe?

Alle Recycler, die SENS angeschlossen sind, werden einmal jährlich von Fachexperten der Stiftung SENS überprüft.


Wie sieht der Registrierungsprozess als Hersteller/Importeur aus?

Mit der Unterzeichnung des Anschlussvertrages für Hersteller/Importeure ist die Registrierung beim SENS Rücknahmesystem abgeschlossen. Damit erhalten Sie einen Firmencode und eine Kundennummer, welche Ihnen den Zugang zum Abholsystem von SENS gewährt. Diese Registrierung ist kostenlos.

Zur Registrierung


Wer ist für die Finanzierung des Recyclings verantwortlich?

Bei der Verantwortung zur Finanzierung des Recyclings ist der "Erstinverkehrsbringer", also der Hersteller/Importeur, in der Pflicht. Er unterzeichnet einen Anschlussvertrag an das SENS Rücknahmesystem und verpflichtet sich damit, den vRB zu erheben und in den Fonds der Stiftung SENS einzubezahlen.

Es gibt Modelle, bei denen bereits der ausländische Lieferant den vRB erhebt und in den Fond einzahlt. SENS hat mit mehreren ausländischen Firmen einen Anschlussvertrag unterzeichnet. Diese Firmen übernehmen die vRB Administration für ihre Schweizer Kunden.


Wie wird das eRecycling finanziert?

Mit dem vorgezogenen Recyclingbeitrag (vRB). Auf Basis der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG) wurde der vRB eingeführt, um die Finanzierung des nachhaltigen, umweltgerechten Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen. Während die Hersteller, Händler und Importeure sowie Sammelstellen verpflichtet sind, ausgediente Elektrogeräte zurückzunehmen, sind die Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet ausgediente Geräte ins Recycling zubringen.

Falls Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zum Kontaktformular