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vRG - Kurz und klar: Damit Sie Bescheid wissen

Im Preis des neuen Geräts ist die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) bereits enthalten. Wieviel, das muss klar ersichtlich sein. Mit diesem Beitrag wird die heutige Entsorgung von Altgeräten finanziert. Aus diesem Grund können Sie auch alle Geräte, deren Entsorgung gemäss den offiziellen vRG-Tarif- und Gerätelisten finanziert ist, auch ohne Neukauf kostenlos zur Entsorgung abgeben.

Was passiert nun mit diesem Geld ? Beispiel: Kauf eines Staubsaugers: Die Konsumentin oder der Konsument leistet - im Staubsaugerpreis inbegriffen - einen Kostenanteil für das Recycling (vRG). Der Händler bezahlt die vRG an seinen Lieferanten (Hersteller/Importeur). Und dieser rechnet als Vertragspartner mit der SENS ab. Auf diese Weise gelangt das Geld in die vRG-Fonds zur Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten. Damit kann das Recycling heute anfallender Altgeräte garantiert werden. Und das Gute daran ist: Die nicht mehr funktionstüchtigen Geräte können dem Fachhandel oder der Sammelstelle kostenlos zurückgegeben werden.





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