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Gemeinsam zum Erfolg

vRG und SENS - klare Antwort auf VREG

Sie möchten die gesetzlichen Entsorgungspflichten der VREG (Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten) erfüllen und sich als Hersteller/Importeur bei der SENS informieren oder registrieren. So einfach geht das: Gerne stellen wir Ihnen unseren Anschlussvertrag zur Registrierung zu. Als Vertragspartner deklarieren Sie der SENS regelmässig die Anzahl verkaufter Geräte und rechnen mit uns die vorgezogene Recyclinggebühr ab. Sie verrechnen die vRG der nächsten Handelsstufe weiter. Sie verpflichten sich somit zu keiner Vorleistung. Die vRG erhalten Sie von Ihren Kunden, meist bevor Sie diese in die vRG-Fonds überweisen. Praktisch, nicht? Nach dem Verursacherprinzip bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten der Entsorgung. Der Wille eine einfache, sichere Lösung für das Recycling von Altgeräten aufzubauen, war wichtige Voraussetzungen für ein gutes Gelingen. Das  kommt nun allen Beteiligten zu Gute.

Dieser Link bringt Sie direkt zu den vRG Tarif- und Gerätelisten. Für alle Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der SENS gerne zur Verfügung. Danke für Ihre Kontaktnahme.
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