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VREG - nicht zu verwechseln mit vRG

Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten

Seit dem 1. Juli 1998 ist die VREG in Kraft. Sie regelt den Umgang mit nicht mehr funktionstüchtigen Geräten. Als Händler und Händlerinnen sind Sie verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Dank dem SENS System bereitet Ihnen diese gesetzliche Auflage kein Kopfzerbrechen mehr. Einfach anmelden, Auftrag erstellen und der Elektroschrott  wird abgeholt. SENS kundenfreundlich und praxisnah.

Und übrigens: vRG ist die Kurzform für vorgezogene Recyclinggebühr. Über die Finanzierung sagt die VREG nichts aus. Das hat sie der Marktwirtschaft überlassen. Diese hat sich zur Einführung der vorgezogenen Recyclinggebühr entschlossen. Weil es einfach und praktisch ist.



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